SAP und Brexit – Schon up to date?
Bereits seit Januar 2021 gilt der ausgehandelte Partnerschaftsvertrag zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich, das rechtlich gesehen jetzt ein „Drittland“ ist. Die Folgen des Brexit-Deals für den Außenhandel und Ihr SAP-System sind vielfältig und betreffen die unterschiedlichsten ERP-Systeme, ob SAP ECC 6.0 oder S/4HANA:
- Neue Vorschriften für Zölle und verstärkte Import- oder Exportkontrollen.
- Nachweis des Warenursprungs als wichtiges Kriterium für vergünstigte Zollsätze.
- Anpassung von Steuerfindung und Stammdaten, um Transaktionen steuerlich korrekt als Drittlands-Geschäft abzubilden.
- Änderung bestehender Formulare (z.B. Ausblendung von EU-relevanten Informationen wie der Steuernummer).
- Nordirland-Protokoll: Für den Warenhandel zwischen Nordirland und den EU-Staaten muss zusätzlich zur UK VAT-ID eine spezielle Umsatzsteuerregistrierungsnummer verwendet werden.
Wir unterstützen Sie und passen Ihr SAP-System individuell an die neuen Gegebenheiten an – egal ob bereits Handelsbeziehungen mit Großbritannien bestehen oder in Zukunft aufgenommen werden sollen. Beginnend mit der Analyse Ihrer Logistikprozesse und Finanztransaktionen legen wir den relevanten Änderungsbedarf fest und setzen ihn dann im SAP-System um. Mehrere Kundenprojekte konnten bereits erfolgreich umgesetzt werden. So wurden für ein international agierendes Unternehmen aus der Kosmetikbranche die Brexit-Einstellungen zwischen der Muttergesellschaft in Deutschland (Standort Produktion) und der Handelsgesellschaft in Großbritannien neu konfiguriert.
Sprechen Sie mit unseren Experten darüber, wie Sie Ihr SAP-System auf die neuen Anforderungen umstellen können.